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Jetzt Gebührenberechnung beantragen

Die Anträge auf Ermäßigung bzw. Erlass der Hortgebühren für das Schuljahr 2021/2022 müssen vom 8. bis 26. März 2021 bei der Stadtverwaltung eingereicht werden.

Senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an Hortgebuehren@stadtweimar.de oder per Post an die Stadtverwaltung Weimar, Abteilung Schulverwaltung, Schwanseestraße 17, 99423 Weimar. Sie können Ihre Unterlagen aber auch im verschlossenem Umschlag (adressiert an Abteilung Schulverwaltung) in den Briefkasten Ihrer jeweiligen Schule einwerfen.

Alle Informationen auf der Website der Stadt Weimar: https://stadt.weimar.de/aktuell/presse/mitteilung/antraege-auf-ermaessigung-bzw-erlass-der-hortgebuehren-fuer-das-schuljahr-20212022/

Sie finden das Hortformular unter folgendem Link: https://stadt.weimar.de/buergerservice/dienstleistung/anmeldung-im-schulhort-228/

Pressemitteilung der Stadt Weimar, 23.02.2021

Betr. Anträge auf Ermäßigung bzw. Erlass der Hortgebühren für das Schuljahr 2021/2022

Aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen sind in diesem Jahr keine persönlichen Termine für die Abgabe der Unterlagen für die Berechnung der Gebühren möglich.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihre Unterlagen im Zeitraum vom 8. bis 26. März 2021 wie folgt einzureichen:

Senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an /Hortgebuehren@stadtweimar.de/oder per Post an die Stadtverwaltung Weimar, Abteilung Schulverwaltung, Schwanseestraße 17, 99423 Weimar. Sie können Ihre Unterlagen aber auch im verschlossenem Umschlag (adressiert an Abteilung Schulverwaltung) in den Briefkasten Ihrer jeweiligen Schule einwerfen.

Für die Berechnung der Gebühren werden folgende Nachweise benötigt:

  • Einkommenssteuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigung oder andere geeignete Unterlagen zum Nachweis des Einkommens des dem jeweiligen Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen Kalenderjahres bzw. bei Fehlen des Einkommenssteuerbescheides der letzte Einkommenssteuerbescheid
  • Nachweis mittels geeigneter Unterlagen über die Anzahl der Kinder mit Kindergeldberechtigung von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern (Lohnabrechnung oder Kontoauszug)
  • Nachweis mittels geeigneter Unterlagen über die Anzahl der Kinder von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern, die gleichzeitig mit dem anzumeldenden Kind den Schulhort oder eine Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege besuchen
  • Nachweis der Bestallungsurkunde oder einer zeitweiligen Heimunterbringung
  • Nachweis über einen Minijob bis 450,00 Euro, Midijob ab 450,01 Euro bis 850,00 Euro
  • Nachweis über den Bezug von Leistungen
    • zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV), zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe)
    • nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (Kindergeldzuschlag)
    • Insolvenzgeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld I
    • Renten, Elterngeld, Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss, Ehegattenunterhalt sowie Unterhalt an Dritte
    • BAföG, Wohngeld, etc.

Sie finden das Hortformular unter folgendem Link: https://stadt.weimar.de/buergerservice/dienstleistung/anmeldung-im-schulhort-228/