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Pressemitteilung der Stadt Weimar, 23.02.2021

Betrifft: Aufnahme an Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien ab Klasse 5

Am Ende der Grundschulzeit steht die Entscheidung für eine weiterführende Schule an. In Weimar kann entsprechend der individuellen Voraussetzungen des Kindes aus drei Regelschulen und drei Gymnasien gewählt werden. Darüber hinaus besteht auch an zwei staatlichen Gemeinschaftsschulen die Möglichkeit, den Haupt-, den Realschulabschluss sowie das Abitur zu erwerben.

An der Gemeinschaftsschule „Carl Zeiss“ kann ab Klasse 5 eine reguläre Aufnahme erfolgen. Bei Anmeldungen an der Gemeinschaftsschule „Jenaplan“ gilt es hingegen zu beachten, dass gemäß Schulkonzept die eigentliche Aufnahme in Klasse 1 erfolgt. Aufnahmewünsche in den Folgejahren können nur bei freiwerdenden Plätzen berücksichtigt werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jedes Kind an nur einer weiterführenden Schule angemeldet werden kann. Auf dem jeweiligen Anmeldeformular wird darum gebeten, einen Zweitwunsch anzugeben.

Anmeldung an den staatlichen Regel- und Gemeinschaftsschulen

Bitte beachten Sie: Ab dem kommenden Schuljahr werden in Weimar die Einzugsgebiete der Regelschulen aufgehoben, so dass die Schülerinnen und Schüler direkt an ihrer Wunschschule angemeldet werden können.

Eine Anmeldung bedeutet nicht automatisch die Aufnahme in einer Schule. Sollten die Anmeldungen in der jeweiligen Schule deren Aufnahmekapazität übersteigen, erfolgt die Aufnahme gemäß § 15 a Abs. 2 ThürSchG nach rechtlich festgelegten Kriterien. Bei allen übrigen Schülerinnen und Schülern entscheidet das Losverfahren.

Das einheitliche Anmeldeformular für den Übertritt in Klasse 5 wird ab dem1. März 2021 auf den Internetseiten des Staatlichen Schulamtes Mittelthüringen, /www.thueringen.de/th2/schulaemter/mittelthueringen/service/elternundschueler/index.aspx/, sowie des Sport- und Schulverwaltungsamtes, /https://stadt.weimar.de/buergerservice/dienstleistung/uebergang-an-regelschulen-und-gymnasien-701//, veröffentlicht. Alternativ liegen Formulare zur Abholung in der Poststelle des Staatlichen Schulamtes (Schwanseestraße 9 – 11, Haus A, Eingangsbereich) in Druckform bereit. Das ausgefüllte Formular kann bis zum Stichtag *12. März 2021*(Regelschulen) bzw. *6. März 2021 *(Gemeinschaftsschulen) postalisch oder durch Einwurf in den Briefkasten der gewählten Schule eingereicht werden. Von einem Versand per E-Mail bitten wir aus datenschutzrechtlichen Gründen abzusehen. Nach erfolgter Aufnahme geben die Schulen das weitere Verfahren zur Vorlage notwendiger persönlicher Originaldokumente bekannt.

Bei der Anmeldung an einer Gemeinschaftsschule reichen Sie im Bedarfsfall bitte die Anmeldung im Schulhort bis zum *6. März 2021* mit ein.

Anmeldung an den staatlichen Gymnasien

Für Gymnasien sind per Gesetz keine Einzugsgebiete vorgesehen, so dass auch hier freie Schulwahl besteht. Bitte informieren Sie sich vorab online über die jeweils unterschiedlichen Schwerpunkte und Schulkonzepte.

Die Anmeldedokumente für die Gymnasien werden von den Familien ab dem 1. März 2021 direkt von der Homepage der Wunschschule heruntergeladen, ausgefüllt und der Schule postalisch (nicht per E-Mail) zugestellt. Auch für diese Schulart werden die entsprechenden Formulare zusätzlich in der Poststelle des Staatlichen Schulamtes (Schwanseestraße 9 – 11, Haus A, Eingangsbereich) in ausgedruckter Form bereitgelegt.

Der Stichtag der Anmeldung ist der *6. März 2021*.

Auch an den Gymnasien gilt: Sollten die Anmeldungen in der jeweiligen Schule deren Aufnahmekapazität übersteigen, erfolgt die Aufnahme gemäß § 15 a Abs. 2 ThürSchG nach rechtlich festgelegten Kriterien. Bei allen übrigen Schülerinnen und Schülern entscheidet das Losverfahren.

Anmeldung an der Fachoberschule und am beruflichen Gymnasium

Die Anmeldung für die Fachoberschule und das berufliche Gymnasium erfolgt analog dem Verfahren am Gymnasium. Sie finden alle notwendigen Informationen und Dokumente für die Anmeldewoche vom 1. bis 6. März 2021 auf der Homepage der staatlichen berufsbildenden Schule „Friedrich-Justin-Bertuch“.

Stichtage*:

  • 06. März 2021 (Gemeinschaftsschule und Gymnasium)
  • 12. März 2021 (Regelschule)

*) postalisch oder durch Einwurf in den Briefkasten der gewählten Schule – keine E-Mails!

Infos zum Übergang an Regelschulen und Gymnasien auf der Website der Stadt Weimar: https://stadt.weimar.de/buergerservice/dienstleistung/uebergang-an-regelschulen-und-gymnasien-701/

Einen Überblick über alle weiterführenden Weimarer Schulen erhalten Sie hier: https://www.weimar.de/leben/bildung/schulen/