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Allgemeinverfügung der Stadt Weimar

15.12.2021

Anordnung von Maßnahmen gemäß § 13 Geflügelpest -Verordnung
Nach Prüfung erlässt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) der kreisfreien Stadt Weimar folgende Allgemeinverfügung:

Es wird für alle Bestände mit gehaltenem Geflügel in den in der Anlage ausgewiesenen ornithologischen Risikogebieten (Süßenborn und Oberweimar-Ehringsdorf mit Schwerpunkt Ehringsdorf + Belvedere) die Aufstallung zur Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, angeordnet… [lesen – Direktdownload der PDF: Allgemeinverfügung der Stadt Weimar zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 15.12.2021]